Wer bei der Finanzmarktaufsicht (FMA)…
Wer bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine ausführliche Aufsichtsbeschwerde einreichen möchte, stößt auf unüberwindbare bürokratische und technische Barrieren.
Das Online-Formular der FMA beschränkt das Textfeld für Anliegen auf maximal 4.000 Zeichen. Komplexere Sachverhalte lassen sich in diesem engen Rahmen nicht vollständig schildern. Weicht man per E-Mail aus, um den vollständigen Text zu übermitteln, verweist die FMA per automatisierter Antwort strikt darauf, dass ausschließlich die Online-Kontaktformulare der Website zu nutzen sind.
Dadurch entsteht eine unhaltbare Situation: Die Behörde verweist für Beschwerden ausschließlich auf das Online-Formular, beschneidet dort jedoch durch künstliche Zeichenlimits die vollständige Entgegennahme von Aufsichtsbeschwerden. Eine solche Praxis baut Hürden für Bürger auf und verhindert eine effektive Aufsicht








