Braucht ewig und behält zu Unrecht eine "Gebühr" ein
Braucht ewig und behält zu Unrecht eine "Gebühr" ein
1. Wir lassen uns Zeit
Am 26. Januar habe ich bei Bike-Prof zwei Teile für 108 € bestellt und auch sofort bezahlt. Darauf Stille im Wald. Auf meinen Nachhaker fast drei Wochen später erfuhr ich, daß die Teile in "1-2 Tagen da sein" sollten. Vielleicht waren sie das auch, aber wenn ich nicht am 26. Februar, also einen ganzen Monat nach der Zahlung, noch einmal nachgehakt hätte, würde ich vermutlich heute noch darauf warten.
2. Wir machen Kasse
Immerhin waren es die richtigen Teile. Ich habe sie wie immer an unsere deutsche Lieferadresse schicken lassen, wo mein Bruder sie abgeholt und in die Schweiz ausgeführt hat. Diese gehört nicht zur EU, was den Vorteil hat, daß man die deutsche MwSt von 19% zurückbekommt. Das waren in diesem Fall 17,24 €. Herr Walter knapste 5 € als "Gebühr" ab und erstattete mir nur 12,24 € zurück. Das ist um so stoßender, als ich nicht über eBay, aber zum gleichen Preis gekauft hatte, Bike-Prof also die happigen eBay-Gebühren gespart hat.
3. Wir klären auf
Ich erklärte ihm höflich, daß von einer solchen Gebühr erstens nichts in seinen AGB's stand, so daß sie nicht Vertragsbestandteil war, und selbst wenn, daß sie zweitens unzulässig wäre, da allgemeiner Geschäftsaufwand, der nicht auf den Kunden abgewälzt werden kann. Ein Händler kann auch für das Erheben der Umsatzsteuer vom Kunden keine Gebühr verlangen. Beides ist seine gesetzliche Pflicht. Mal abgesehen davon, daß die MwSt-Rückerstattung aus zwei Buchungsvorgängen und einer Überweisung besteht, was für jeden kundenfreundlichen Händler eine Selbstverständlichkeit ist. Nicht so für Bike-Prof.
4. Wir bitten höflich
Ich bat ihn also, die fehlenden 5 € nachzuüberweisen, und bot ihm als Alternative die Rückgängigmachung des Kaufs an, wobei er jedoch die Kosten der Lieferanschrift für die Entgegennahme und Bereithaltung der Sendung zur Abholung (2,50 €) und natürlich auch die Rücksendekosten (4,69 € oder eine Rücksendeetikette) übernehmen müßte. In beiden Fällen hätte ich ihm einen Erfahrungsbericht wie diesen erspart, aber er zog es vor, daß die interessierte Öffentlichkeit von seinen seltsamen Geschäftspraktiken erfährt.
5. Wir kaufen woanders
Natürlich handelt es sich bei der MwSt-Rückerstattung um einen Sonderfall. Aber genau daran kann man erkennen, ob ein Händler etwas taugt. Und daß er sich nicht an seine eigenen AGB's hält und einen beim Liefertermin wochenlang in der Luft hängen läßt, kann jedem von Euch passieren. Kauft lieber woanders!
6 juli 2016
Review zonder uitnodiging